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Sowohl das Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel Erste juristische Prüfung als auch das Studium der Rechtswissenschaft im Bachelor-Nebenfach können zum Winter- und zum Sommersemester aufgenommen werden.

Das Studium der Rechtswissenschaft im Staatsexamensstudiengang

‚Jura‘ ist die Disziplin, die sich mit der wissenschaftlichen Durchdringung des Rechts befasst: Rechtswissenschaft. Das Recht bezeichnet dabei, stark vereinfacht gesprochen, die in einer Gesellschaft bestehenden, vom Staat geschaffenen oder anerkannten und i.d.R. auch durchgesetzten Verhaltensregeln.

Im Studium lernen die Studierenden auf Basis einer wissenschaftlichen Herangehensweise das Recht anzuwenden und zu gestalten. Sie bekommen dabei unter Einbeziehung der erforderlichen rechtsgeschichtlichen und rechtsphilosophischen Grundlagen aber auch der Erfordernisse der beruflichen Praxis die Fähigkeit vermittelt, sich selbständig und kritisch mit dem Recht zu befassen. Das Studium gliedert sich dabei in den sog. Pflichtfachstoff, den alle Studierenden beherrschen müssen, und in die Ausbildung in einem zu wählenden Schwerpunktbereich, durch die eine erste Spezialisierung erworben wird. Mit den Rechtsgebieten Öffentliches Recht, Strafrecht und Privatrecht (Zivilrecht) befassen sich alle Studierenden während ihres Studiums. In Tübingen stehen den Studierenden insgesamt 13 Schwerpunktbereiche und Schwerpunktteilbereiche zur Auswahl, diese sind:

  1. Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
    a) Unternehmensorganisation und -finanzierung
    b) Arbeit und Soziales im Unternehmen
    c) Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
  2. Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht
  3. Fundamente Europäischer Rechtsordnungen
    a) Römisches Privatrecht
    b) Neuere Rechtsgeschichte und Juristische Zeitgeschichte
    c) Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht
  4. Recht der internationalen Beziehungen
    a) Internationales öffentliches Recht
    b) Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung
  5. Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt
  6. Steuerrecht 
  7. Strafrechtspflege
    a) Kriminalwissenschaften
    b) Wirtschaftsstrafrecht mit internationalen und strafprozessualen Bezügen.

Weitere Informationen zu den Schwerpunktbereichen und Schwerpunktteilbereichen finden Sie auf der Homepage der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen.

Das Studium endet mit der Ersten juristischen Prüfung, die aus einer Staatsprüfung im Pflichtfach- und einer Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich besteht, und den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst, dem Rechtsreferendariat, eröffnet. Die Abschlussnote ergibt sich dabei ausschließlich aus den in diesen beiden Prüfungen erzielten Noten, und zwar im Verhältnis 70:30.

Das Rechtsreferendariat stellt den zweiten Ausbildungsabschnitt dar. Die Rechtsreferendar*innen werden nun auf die Praxis der Tätigkeit in der Rechtsanwaltschaft, in der Justiz und im höheren allgemeinen Verwaltungsdienst vorbereitet. Durch das Bestehen der Zweiten Staatsprüfung, die am Ende des Vorbereitungsdienstes steht, wird der Zugang zu diesen klassischen juristischen Berufen ermöglicht.
 

Das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach

In vielen Kombinations-Bachelorstudiengängen an der Universität Tübingen kann das Fach Rechtswissenschaft als Nebenfach gewählt werden. Die Studierenden lernen im Nebenfachstudium nicht nur die Grundlagendisziplinen der Rechtswissenschaft kennen, sondern erwerben vor allem vertiefte Kenntnisse in einem der drei Teilgebiete des Rechts: im Privatrecht (Zivilrecht), im Strafrecht oder im Öffentlichen Recht. Sie absolvieren dabei inhaltlich aufeinander abgestimmte Module aus dem jeweiligen Teilgebiet des Rechts und zwar entlang von Ausbildungspfaden, die zu verschiedenen, den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechenden Kompetenzprofilen hinführen. Den Studierenden stehen damit vielfältige Möglichkeiten offen, um die Kenntnisse aus dem Hauptfachstudium zu erweitern und abzurunden und um sich besondere berufliche Einsatzmöglichkeiten zu schaffen.

Durch das Nebenfachstudium wird indes kein juristischer Abschluss erworben. Stattdessen gehen die im Nebenfachstudium erbrachten Leistungen nach Maßgabe der einschlägigen Prüfungsordnungen in den jeweiligen Bachelorabschluss im Hauptfach ein.
 

Studienfach ‚Rechtswissenschaft‘ – Grundständige Studiengänge an der Universität Tübingen

Fach

Studienmöglichkeiten

Abschluss

Regelstudienzeit

Rechtswissenschaft

Staatsexamensstudiengang (studiert wird ausschließlich Rechtswissenschaft)

Staatsexamen

10 Semester

Bachelor-Nebenfach (im Rahmen des Kombinationsbachelors)

Abhängig vom Hauptfach (z.B. B.A.)

6 Semester

      

Auf der Seite der Universität Tübingen finden Sie die aktuellen formalen Studieneingangsvoraussetzungen und die aktuellen Informationen zur Studienverlaufsplanung sowie einen Erwartungscheck zum Fach Rechtswissenschaft.

Im Jurastudium lernt man (nur) Gesetze auswendig!

Falsch! Natürlich wird im Studium die Kenntnis des Gesetzes vermittelt. Da aber auch in den Prüfungen die Gesetzestexte stets zur Hand sind, bedeutet Kenntnis des Gesetzes nicht, dass Paragraphen auswendig gelernt werden, mit dem Ziel diese dann fehlerfrei aufsagen zu können. Stattdessen geht es vor allem darum, die Strukturen der einzelnen Rechtsgebiete und der jeweiligen Gesetze zu erfassen und das Handwerkszeug zu erlangen, um auch mit bisher unbekannten Rechtsmaterien sicher umgehen zu können.


Das Jurastudium ist sehr trocken!

Falsch! Natürlich besteht ein nicht unerheblicher Teil des Studiums darin, sich Wissen anzueignen. Dieses Wissen muss aber auch laufend bei der Bearbeitung von Übungsfällen praktisch angewendet werden und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten können etwa in sog. Moot Courts (Verfahrenssimulationen), die teilweise international stattfinden, erprobt und unter Beweis gestellt werden. Zudem bestehen auch im Studium vielfach Möglichkeiten, sich mit wissenschaftlichen Fragen zu befassen und soweit über die Reproduktion des erlernten Wissens hinauszugehen. Darüber hinaus sind während des Studiums Praktika vorgesehen.


Das Jurastudium ist ein guter Weg, reich zu werden!

Es kommt darauf an… Richtig an dieser Aussage ist, dass große Wirtschaftskanzleien bereits frisch gebackene Volljurist*innen mit Einstiegsgehältern von teilweise deutlich über 100.000€ im Jahr locken. Man darf aber nicht übersehen, dass sich solche Möglichkeiten nur den besten Absolvent*innen bieten. Auf der anderen Seite der Skala ist die wirtschaftliche Situation für Jurist*innen mit eher ‚schlechten‘ Abschlussnoten, gerade zu Beginn des Berufslebens, oftmals sehr angespannt. Zwischen diesen beiden Extremen findet sich ein Großteil der Jurist*innen in auskömmlichen beruflichen Positionen wieder, ohne aber durch ihre Tätigkeit reich zu werden.


Als Jurist*in ist man fast nur vor Gericht und plädiert!

Falsch! Zum einen gibt es Jurist*innen, die im Laufe ihrer Karriere nur selten oder vielleicht sogar nie vor Gericht tätig sind. Aber auch dort, wo es sich anders verhält, besteht ein großer, meist der größere Teil der Tätigkeit darin, Gutachten, Verträge, Schriftsätze, Entscheidungen jeder Art und viele andere Schriftstücke und Dokumente zu erstellen oder Plädoyers vorzubereiten. Das alles ist dann nicht selten mit mehr oder minder umfangreicher Vorarbeit verbunden. So müssen etwa Sachverhalte ermittelt oder rechtliche Recherchen betrieben werden.

Neben einer Tätigkeit in den klassischen juristischen Berufen, Richter*in, Staatsanwält*in, Rechtsanwält*in, Notar*in oder Beamt*in im höheren allgemeinen Verwaltungsdienst, stehen Jurist*innen vielfältige berufliche Tätigkeitsfelder offen:

  • in Industrieunternehmen, in Banken und Versicherungen als Mitarbeiter*innen, etwa in Rechts-, Steuer- oder Personalabteilungen, im Bereich der Compliance, des Datenschutzes, des Forderungsmanagements, der Schadensregulierung (bei Versicherungen) oder gar in der Unternehmensleitung selbst,
  • in Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften oder sonstigen Verbänden und NGOs,
  • in der Unternehmens- und Steuerberatung sowie der Wirtschaftsprüfung,
  • als nicht verbeamtete Mitarbeiter*innen in der Verwaltung oder sogar in der Leitung von Behörden, z.B. in Ministerien, bei der Agentur für Arbeit, bei Kommunen, in Universitäten, in Kammern, gesetzlichen Krankenkassen usw.,
  • als Hochschullehrer*in oder als wissenschaftliche Mitarbeiter*in, etwa eines Institutes sowie
  • in vielen weiteren Bereichen, etwa im Journalismus, in der Lobbyarbeit oder in der Politik.