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Sozialrecht – Geflüchtete Menschen in den Gemeinden Baden-Württembergs
Viele Menschen flüchten jedes Jahr nach Deutschland, um vor Krieg und Verfolgung Schutz zu suchen. Sobald diese Menschen in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen, kommt ein gesetzlich geregelter Prozess in Gang, der alle Ebenen der Verwaltung umfasst. Die Zuständigkeiten sind klar auf den Bund, die Länder, die Landkreise und die Gemeinden aufgeteilt. Während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig ist für die Abwicklung des Asylantrags und das Land und die Landkreise sich um die Erstaufnahme und Registrierung kümmern, sind die Gemeinden die Orte, wo die Menschen (kurz- oder längerfristig) letztendlich leben und in die Gesellschaft integriert werden.
Das Quellen- und Literaturverzeichnis zu dieser Seite finden Sie hier.
Aufgabe 1 von 1
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