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Sozialrecht – Einführung

Ein großer Teil der Arbeit in den Verwaltungen der Städte, Gemeinden und Landkreise beschäftigt sich mit dem Sozialrecht. Oft wird dieser Bereich der Verwaltung auch als Leistungsverwaltung bezeichnet, weil es darum geht, Menschen, denen es aus den unterschiedlichsten Gründen nicht gut geht (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Flucht vor Kriegen etc.), Leistungen zukommen zu lassen, damit sie ein „normales“ Leben führen können. Dieser Bereich der Verwaltung geht letztlich auf einen Grundsatz zurück, der ganz vorn in unserer Verfassung (dem „Grundgesetz“) steht und schon deshalb von ganz besonderer Bedeutung ist: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Und zu einem menschenwürdigen Leben gehört nun einmal, dass man ein Dach über dem Kopf hat und Geld, um sich etwas zu essen oder auch Schulsachen zu kaufen.


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