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Energiewirtschaft – Einführung

Energiewirtschaft wird häufig mit Energietechnik bzw. dem Zusammenwirken unterschiedlicher Erzeugungsarten und dem Energietransport gleichgesetzt. Vernachlässigt wird dabei aber stets, dass es einer wirtschaftlichen Steuerung nur deshalb bedarf, weil Zielkonflikte existieren. Das Energierecht, mit seinen speziellen Regulierungen, Gesetzen und Verordnungen, gibt den rechtlichen Rahmen vor. Die Energiewirtschaft bietet in diesem Regelgeflecht die anreizwirksame Koordination der unterschiedlichen Akteure. Beispielsweise lenken die Ergebnisse aus Verhandlungen und Börsenhandel den Einsatz von Kraftwerken, bestimmt der Marktpreis, ob Unternehmen Energie von einem Lieferanten beziehen oder selbst erzeugen. Steigt langfristig der Preis für Öl, tauschen Hausbesitzer ihre Ölheizung gegen eine Gas-Solarthermie-Kombination oder eine Wärmepumpe aus. Das CO2-Problem soll im Straßenverkehr durch alternative Antriebstechnologien wie Elektromotoren gelöst werden. Die Weiterentwicklung der Speichertechnologien wird mittelfristig eine veränderte Nutzung der Erneuerbaren ermöglichen. Und wenn die Technologie kostendeckend ist, werden Elektrolyseure Strom in Gas umwandeln. All diese Beispiele zeigen die Vielfalt der Energiewirtschaft. Ohne Energietechnik bräuchte man keine Energiewirtschaft. Ohne die Energiewirtschaft gäbe es allerdings auch keine Anreize für Energietechniker, Erzeugungsanlagen und Verbrauchsprozesse weiter zu verbessern.


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