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Recht – Einführung

Als Betriebswirt*in sollten Sie über Grundkenntnisse des Rechts verfügen. Die Rechtskenntnisse dienen in der betrieblichen Praxis dazu, juristische Probleme frühzeitig zu erkennen, zu analysieren, kritisch zu diskutieren und einer vertretbaren Lösung (ggf. mit Hilfe eines Anwalts) zuzuführen. Für Betriebswirt*innen relevant sind dabei v. a. das Zivilrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Arbeitsrecht. Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten natürlichen Personen (z. B. Bürger*innen) oder juristischen Personen (z. B. Unternehmen). Im Gesellschaftsrecht geht es z. B. um die rechtliche Organisation des Unternehmens (z. B. Gesellschaftsform, Vertretung des Unternehmens nach außen, Umwandlung, Verschmelzung oder Auflösung von Unternehmen). Das Handelsrecht deckt alle Fragen der besonderen Rechtsbeziehungen unter Kaufleuten ab (z. B. Handelsvertreter*innen oder Makler*innen). Das Arbeitsrecht ist dafür da, mit rechtlichen Regelungen in die Gestaltung des Arbeitslebens so einzugreifen, dass der Schutz von Schwächeren gewährleistet wird. Das Arbeitsrecht regelt in diesem Sinne die Rechtsbeziehung zwischen Angestellten und ihren Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) bzw. die Beziehung zwischen den Vertreter*innen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht).


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