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Das Strafrecht – Einführung
Das Strafrecht bezeichnet diejenigen Rechtsvorschiften, die ein für strafwürdig erachtetes Verhalten unter Strafe stellen. Es dient dem Schutz von individuellen Rechtsgütern (z.B. Leben, Leib, Freiheit, Eigentum und Vermögen) und Rechtsgütern der Allgemeinheit (z.B. die Sicherheit des Straßenverkehrs). Da im Strafrecht der Staat mit seinem Strafanspruch an den Einzelnen herantritt, handelt es sich beim Strafrecht bei genauer Betrachtung um Öffentliches Recht. Das Strafrecht hat sich aber, zunächst historisch bedingt, zu einer Sondermaterie entwickelt und gilt neben dem Privatrecht und dem Öffentlichen Recht praktisch als drittes, eigenständiges Rechtsgebiet.
Das Quellen- und Literaturverzeichnis zu dieser Seite finden Sie hier.